Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48009
VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735 (https://dejure.org/2016,48009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735 (https://dejure.org/2016,48009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 3 ZB 13.1735 (https://dejure.org/2016,48009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Beamten auf Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und einer schweren depressiven Episode als weitere Folgen eines anerkannten Dienstunfalls; Beweislast des Beamten bei mangelnder Aufklärung des erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen dem ...

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen mangels Kausalität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung; Dienstunfallfolgen; Unfallfürsorge; PTBS; depressive Episode; Kausalität; materielle Beweislast; nervenärztliches Sachverständigengutachten; abweichende ärztliche Stellungnahmen; Mindestanforderungen; Obergutachten; Berufungszulassung; tragende Gründe

  • rechtsportal.de

    Klage eines Beamten auf Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und einer schweren depressiven Episode als weitere Folgen eines anerkannten Dienstunfalls; Beweislast des Beamten bei mangelnder Aufklärung des erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Die von ihm vorgelegten ärztlichen Atteste und Stellungnahmen, die zu einer anderen Einschätzung gelangen, können diese Beurteilung nicht ernsthaft in Frage stellen, weil sie selbst nicht den Anforderungen an ein eine PTBS bestätigendes Attest entsprechen (BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 15; B. v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7).

    Werden Symptome für eine PTBS erst längere Zeit nach dem angeblich traumatisierenden Ereignis vorgetragen, so ist jedoch eine Begründung erforderlich, warum die Erkrankung nicht schon früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, U. v. 11.9.2007 a. a. O. Rn. 15).

    Sie entsprechen daher nicht den Mindestanforderungen an ein PTBS bestätigendes Attest, aus dem sich nachvollziehbar und schlüssig ergeben muss, auf welcher Tatsachengrundlage der Arzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die diagnostizierte Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG, U. v. 11.9.2007 a. a. O. Rn. 15).

    e) Vor diesem Hintergrund war das Verwaltungsgericht nicht gehalten, nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO Prof. Dr. Dr. A. (I.-Klinikum) und Dr. Sch. (Traumaambulanz M.) als Zeugen zum Vorliegen einer PTBS zu hören (BayVGH, B. v. 17.10.2012 a. a. O. Rn. 12), weil die vom Kläger hierzu vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen nicht nachvollziehbar i. S. d. genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.9.2007 a. a. O. Rn. 15) sind.

  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390

    Asylrecht; Sierra Leone; posttraumatische Belastungsstörung; unglaubwürdiges

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Die Angaben des Betroffenen hierzu unterliegen dabei nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Beweiswürdigung durch das Gericht (BayVGH, B. v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris Rn. 8).

    e) Vor diesem Hintergrund war das Verwaltungsgericht nicht gehalten, nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO Prof. Dr. Dr. A. (I.-Klinikum) und Dr. Sch. (Traumaambulanz M.) als Zeugen zum Vorliegen einer PTBS zu hören (BayVGH, B. v. 17.10.2012 a. a. O. Rn. 12), weil die vom Kläger hierzu vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen nicht nachvollziehbar i. S. d. genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.9.2007 a. a. O. Rn. 15) sind.

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Die von ihm vorgelegten ärztlichen Atteste und Stellungnahmen, die zu einer anderen Einschätzung gelangen, können diese Beurteilung nicht ernsthaft in Frage stellen, weil sie selbst nicht den Anforderungen an ein eine PTBS bestätigendes Attest entsprechen (BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 15; B. v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Nicht kausal sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BVerwG, B. v. 8.3.2004 - 2 B 54.03 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die in erster Instanz unterlassene Stellung eines förmlichen Beweisantrags im Berufungsverfahren nachzuholen (BVerwG, B. v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Lässt sich der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Dienstunfallgeschehen und dem Körperschaden nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsache nach allgemeinen Beweisgrundsätzen daher zulasten des Beamten (BVerwG, B. v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.10.2013 - 2 B 34.12

    Dienstunfall; Sportlehrer; Achillessehnenriss; Ursachenbegriff

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BVerwG, B. v. 23.10.2003 - 2 B 34.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99

    Beamtendienstrechtliche Unfallversorgung - Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Dies gilt auch, wenn der Unfall Auslöser für die aufgetretene Erkrankung i. S. d. "letzten Tropfens, der das Fass zum Überlaufen bringt", war, weil er insoweit nur von untergeordneter Bedeutung für die Krankheit war, die früher oder später ohnehin ausgebrochen wäre (BVerwG, B. v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 B 59.12

    Sachverständigengutachten; Beurteilungsmaßstäbe; Leitung der Tätigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    1.2.2 Im Übrigen legt der Kläger nicht dar, dass das dem Urteil zugrunde liegende Gutachten von Dr. K. erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält bzw. Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters gibt (BVerwG, B. v. 20.3.2014 - 2 B 59.12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735
    Liegt dem Gericht bereits - wie hier - ein Gutachten vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme erkennbare Mängel aufweist (BVerwG, B. v. 25.2.2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.12.2015 - 3 B 13.920

    Unfallausgleich infolge eines Dienstunfalls

  • VGH Bayern, 29.06.2007 - 3 B 04.851
  • VGH Bayern, 25.10.2018 - 3 ZB 15.2728

    Keine Anerkennung eines Streits unter Schülern als Dienstunfall einer Lehrkraft

    Lässt sich der erforderliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden trotz Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht weiter aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsache deshalb nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zu Lasten des Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Vielmehr bedarf es der Feststellung eines konkreten traumatisierenden Ereignisses, das - unter Ausschluss sonstiger Ursachen - für die Entstehung der PTBS kausal war (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 a.a.O. Rn. 18).

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 16.434

    Pflicht zur Unfallfürsorge - Anerkennung der Dienstunfallfolge

    Lässt sich der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Dienstunfallgeschehen und dem Körperschaden nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsache nach allgemeinen Beweisgrundsätzen daher zu Lasten des Beamten (BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 5).

    Soweit das Verwaltungsgericht vorliegend zum Ergebnis gelangt, dass die von der Klägerin geltend gemachten Erkrankungen, für die sie grundsätzlich die volle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 3), jedenfalls nicht wesentlich auf dem Dienstunfall beruhen, ist dies aus Sicht des Senats nicht zu beanstanden.

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 ZB 15.148

    Anerkennung einer akuten Lumbago als Dienstunfallfolge

    Dies gilt auch, wenn der Unfall Auslöser für die aufgetretene Erkrankung i.S.d. "letzten Tropfens, der das Fass zum Überlaufen bringt", war, weil er insoweit nur von untergeordneter Bedeutung für die Krankheit war, die früher oder später ohnehin ausgebrochen wäre (BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938

    Posttraumatische Nasendeformation und die Annahme einer Dienstunfallfolge

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die in erster Instanz unterlassene Stellung eines förmlichen Beweisantrags im Berufungsverfahren nachzuholen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 1 K 21.00523

    Behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kein auf einen Dienstunfall

    Insbesondere das psychologische Attest von Frau Diplom-Psychologin ... vom 18. März 2021 und das ärztliche Attest von Herrn ..., Facharzt für Psychiatrie vom 9. April 2021, die zu einer anderen Einschätzung gelangen, können die Beurteilung des Amtsarztes nicht ernsthaft in Frage stellen, weil sie selbst nicht den Anforderungen an ein eine PTBS bestätigendes Attest entsprechen (BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 13 mit Hinweis auf BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - juris Rn. 15 und B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 11.04.2018 - AN 11 K 14.01200

    Ansprüche auf Entschädigungszahlung und Ausgleichszahlung bei Erkrankung infolge

    Lässt sich der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Dienstunfallgeschehen und dem Körperschaden nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsache nach allgemeinen Beweisgrundsätzen daher zu Lasten des Beamten (BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 12.07.2022 - B 5 K 21.507

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen, Kausalität

    Lässt sich der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Dienstunfallgeschehen und dem Körperschaden nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsache nach allgemeinen Beweisgrundsätzen daher zu Lasten des Beamten (BVerwG, B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 08.12.2020 - B 5 K 19.460

    Anerkennung einer psychischen Traumatisierung als weitere Dienstunfallfolge und

    Nicht Ursache im Rechtssinn sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, d.h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 2 C 134.07 - juris Rn. 26; U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - juris Rn. 10; OVG NJW, U.v. 6.5.1999 - 12 A 2983/96 - juris Rn. 50; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 5; B.v. 25.10.2018 - 3 ZB 15.2728 - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht